Zähler sind sehr präzise Messgeräte, die hohe technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen. Gerade auch, um Sie als Verbraucher zu schützen.
Wenn man den Eindruck hat, der Zähler messe nicht richtig, liegt die Ursache meist in einem gestiegenen Verbrauch. Deshalb lohnt es sich zu fragen:
Wenn Sie die Messrichtigkeit Ihrer Messeinrichtung (also Stromzähler, Gas- und Wasseruhren) prüfen lassen wollen, können Sie einen Antrag auf amtliche Befundprüfung stellen. Diese Prüfung wird bei begründetem Interesse durch eine Eichbehörde oder eine andere staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 40 Abs. 3 MessEG durchgeführt.
Sie können frei entscheiden, bei welcher Prüfstelle Sie Ihren Antrag stellen. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns nach § 8 Abs. 2 GasGVV mit Antragstellung benachrichtigen müssen, falls Sie den Prüfantrag nicht bei uns stellen.
Falls die Prüfung Abweichungen ergibt, die über die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen hinausgehen, erstatten wir Ihnen die Prüfgebühren. Werden alle Fehlergrenzen eingehalten, tragen Sie als Antragsteller die Kosten für die Prüfung (§ 8 Abs. 2 GasGVV).
Auftrag zur Amtlichen Befundprüfung (inklusive Preisblatt)
Uwe Tuitje
Telefon: 04921 - 83 525
E-Mail: u.tuitje(at)stadtwerke-emden.de